1.2 Merkmale der SOZIALwissenschaften
MoUTC349UTC12bUTCMon, 15 Dec 2008 14:32:14 +0000 20, 2008
Welches sind die Eigenschaften oder Merkmale der Sozialwissenschaften? Im Folgenden wird untersucht, inwieweit sie sich von den übrigen Wissenschaften, beispielsweise den Naturwissenschaften, im Gegenstand und in der Methode unterscheiden.(1)
Zu den Sozialwissenschaften zählen u. a. Psychologie, Wirtschaftswissenschaften, Politologie, (Kunst-)Geschichte und Soziologie. Die folgende Darstellung beschränkt sich darauf, die Soziologie stellvertretend für alle Sozialwissenschaften mit den übrigen Wissenschaften zu vergleichen.(2) Die Soziologie ist am geeignetsten für eine solche Stellvertreterfunktion, da sie als die allgemeinste der Sozialwissenschaften gilt.(3)
1.2.1 Gegenstand
Als Gegenstand der Sozialwissenschaften im allgemeinen und der Soziologie im speziellen gilt Zweierlei: soziales Handeln (oder auch: soziales Verhalten) und soziale Strukturen.(4)
1.2.1.1. Soziales Handeln
Soziales Handeln ist eine Art des Handelns. Zuerst wird das Handeln, dann das soziale Handeln erläutert. Max Weber definiert „Handeln“ folgendermaßen:
„„Handeln“ soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden) heißen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden.“(5)
Folgende sozialwissenschaftliche Besonderheiten lassen sich ableiten:(6)
Handeln ist ein menschliches Verhalten. Dies ist Homans zufolge „der augenscheinlichste Unterschied zwischen den Sozialwissenschaften und den übrigen Wissenschaften.“(7) Nur Sozialwissenschaftler „untersuchen das Verhalten von Dingen, die so sind wie sie selbst.“(8)
Zweitens wird der Gegenstandsbereich eingeschränkt auf sinnhaftes Verhalten – im Unterschied zu nicht-sinnhaftem Verhalten. Damit ist ein zweiter Unterschied zwischen Sozialwissenschaften und den übrigen Wissenschaften benannt: die „Beachtung der Kategorie des „Sinns“, zu der es in den Naturwissenschaften in der Tat kein Äquivalent gibt, und damit: des Aspektes des „Verstehens““(9). Verstehen meint „den Vorgang, in welchem wir aus Zeichen, die von außen sinnlich gegeben sind, ein Inneres erkennen“(10). Das Handeln ist das äußere Zeichen, mit dessen Hilfe man ein Inneres, z. B. eine Kognition, erkennt.(11)
Gegenstand der Sozialwissenschaften ist das soziale Handeln. Dies bedeutet eine dritte Einschränkung des Gegenstandsbereiches. Weber definiert „Soziales Handeln“ als Handeln, „welches seinem von dem oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist.“(12)
Wenn man davon ausgeht, dass es nicht nur ein sozial handelndes Individuum gibt, sondern mehrere, und wenn man das soziale Handeln dieser Individuen vergleicht, dann kann man Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen. Den Soziologen interessieren v. a. die Gemeinsamkeiten. „Und erst mit dieser Orientierung an den von konkreten Menschen abstrahierenden, vereinfachenden und typisierenden Mustern des Handelns und der sozialen Beziehungen wird die Soziologie zu einer Sozial-Wissenschaft“(13).
1.2.1.2 Struktur
Merkmale, „die als relativ fortdauernd oder beharrend angesehen werden“(14), bezeichnet man als „Strukturen“. Gesellschaftliche Strukturen gelten – im Unterschied zu anderen Strukturen, z. B. der Chemie oder Physik – als weniger lange andauernd und als räumlich begrenzt. Die Strukturen einer Gesellschaft können eingeteilt werden in Strukturen der Merkmalsverteilung und institutionelle Strukturen:(15)
Die Strukturen der Merkmalsverteilung können weiter unterteilt werden; entsprechend der Unterscheidung zwischen ein- und zweistelligen Merkmalen in Abschnitt 1.1.2.1 unterscheidet Esser u. a. zwischen Verteilungsstrukturen und Beziehungsstrukturen: Die Verteilungsstruktur ergibt sich aus der „Verteilung der absoluten Merkmale der Einheiten einer Gesellschaft“(16). Die Beziehungsstruktur ergibt sich „aus den besonderen Mustern der relationalen Eigenschaften der Einheiten der Gesellschaft“(17). Beide Strukturarten sind raumzeitlich verortbar.
Die institutionelle Struktur „ist die Gesamtheit der formellen wie der informellen Regeln und kulturellen Werte, die die Grundlage für die Handlungskoordination der Akteure … bilden.“(18) Im Unterschied zu den beiden oben genannten Strukturarten existiert die institutionelle Struktur insofern, „als sie sich in … Praktiken realisiert und als Erinnerungsspuren, die das Verhalten bewusst handelnder Subjekte orientieren.“(19)
Einerseits bedingen die Strukturen einer Gesellschaft das soziale Handeln; andererseits werden durch das soziale Handeln die institutionellen Strukturen ,verkörpert’ und solche Strukturen reproduziert, die wiederum das soziale Handeln bedingen. Beispiel: Indem man einem gebrechlichen Menschen Hilfe anbietet, wird sichtbar, dass man dem Gebot der Hilfsbereitschaft folgt; außerdem mag ein solches Vorbild andere dazu bewegen, sich ebenfalls hilfsbereit zu verhalten. Eine solche Reproduktion erfolgt meist routiniert. Die Folgen des sozialen Handelns können zum einen vorhergesehen oder nicht vorhergesehen, zum anderen erwünscht oder nicht erwünscht sein.(20)
1.2.2 Methode
Eine Methode ist „ein systematisches, geregeltes und planvolles Vorgehen, um ein Ziel zu erreichen.“(21) Im Abschnitt 2.1.3 wurde die Struktur einer (nomologisch-deduktiven) Erklärungsmethode vorgestellt. Die Sozialwissenschaften bedienen sich ebenfalls dieser Methode; eine Besonderheit der sozialwissenschaftlichen Erklärung ergibt sich aus der Forderung nach der „Beachtung der Kategorie des „Sinns“ … und damit des Aspektes des „Verstehens““.(22) Ein Beispiel einer soziologischen Erklärung stammt von Lindenberg und Wippler.(23) Beiden Autoren zufolge besteht eine „Theorie kollektiver Tatbestände und Prozesse“ mindestens aus zwei Erklärungen, „die in einer solchen Weise miteinander verbunden sind, daß das Explanandum der ersten Erklärung ein Teil des Explanans der zweiten ist.“(24)
Die erste Erklärung enthält im Explanans zum einen „allgemeine Aussagen über Verhalten, Kognitionen oder Motivationen“(25); zum anderen wenigstens eine Randbedingung. Während die Gültigkeit eines Naturgesetzes weder räumlich noch zeitlich als eingeschränkt gilt, gilt die Gültigkeit sozialwissenschaftlicher Gesetzesaussagen als eingeschränkt, da „mit der Veränderung der Randbedingungen, auch diese „Gesetze“ ihren scheinbar ehernen Charakter verlieren.“(26) Im Explanandum der ersten Erklärung „stehen die individuellen Effekte, die aus den Propositionen [gemeint sind die generellen Aussagen] und Anfangsbedingungen abzuleiten sind.“(27)
Die zweite „Erklärung“ enthält im Explanans – im einfachsten Fall (28) – zum einen eine partielle Definition (29), zum anderen wenigstens zwei Randbedingungen; eine dieser Randbedingungen ist das Explanandum der ersten Erklärung. Im Explanandum der zweiten Erklärung stehen die kollektiven Effekte. Beispiel: Die partielle Definition lautet: „Wenn A B Respekt erzeugt und B sich durch A respektiert fühlt und wenn A und B dies in gleicher Weise wahrnehmen, dann besteht zwischen A und B eine Statusstruktur.“(30) Die erste Randbedingung ist: A erzeugt B Respekt. Die zweite Randbedingung ist: Die einseitige Respektbezeugung wird durch A und B in gleicher Weise wahrgenommen.
Bei der zweiten „Erklärung“ handelt es sich allerdings nicht um eine Erklärung, da im Explanans lediglich eine partielle Definition enthalten ist. Etwas kryptisch schreiben Lindenberg und Wippler selbst: „Die zweite Erklärung erfüllt also nur formal (d. h. in Bezug auf die Argumentationsstruktur) die Anforderungen des „covering law model“ und lässt andere Erfordernisse unberücksichtigt.“(31)
1.2.3 Fazit
Gegenstand der Sozialwissenschaften sind soziales Handeln und gesellschaftliche Strukturen, die sich wechselseitig bedingen. Soziales Handeln ist sinnhaft und eine Tätigkeit eines – dem Forschersubjekt ähnlichen – Subjekts; gesellschaftliche Strukturen sind raum-zeitlich begrenzt. Im Unterschied dazu ist der Gegenstand anderer Wissenschaften weder sinnhaft noch dem Forschersubjekt ähnlich; nicht-gesellschaftliche Strukturen gelten als raum-zeitlich weniger begrenzt.
Sozialwissenschaftliche Erklärungen bedürfen – im Unterschied zu Erklärungen anderer Wissenschaften – zusätzlich der Methode des Verstehens.
(1) Zum Verhältnis zwischen Natur- und Sozialwissenschaften vgl. Topitsch, E., Verhältnis, 1966, S. 57-71; Kritik an Topitsch stammt von Habermas, J., Dualismus, 1982, S. 89-143; v. a. S. 118-121. Zum Verhältnis zwischen nomothetischen Natur- und idiographischen Geisteswissenschaften vgl. u. a. Windelband, W., Geschichte, 1924, S. 136-160.
(2) Vgl. Esser, H., Anstöße, 2004, S. 7.
(3) Vgl. Schimank, U., Handeln, 2000, S. 9.
(4) Vgl. Wiswede, G., Soziologie, 1998, S. 22: „Soziologie sei die Lehre vom sozialen Verhalten (sozialen Handeln) und den sozialen Strukturen (sozialen Gebilden).“
(5) Weber, M., Grundbegriffe, 1984, S. 19.
(6) Vgl. ähnlich Schmidt, G., Weber, 1987, S. 25.
(7) Homans, G. C., Sozialwissenschaft, 1972, S. 69.
(8) Homans, G. C., Sozialwissenschaft, 1972, S. 69. Vgl. u. a. Lamnek, S., Sozialforschung, Bd. 1, S. 14-15.
(9) Esser, H., Anstöße, 2004, S. 8.
(10) Dilthey, D., Hermeneutik,1924, S. 318.
(11) Schütz, A., Wirklichkeit, 1971, S. 6, nennt die gedanklichen Konstruktionen der alltäglichen Wirklichkeit „Konstruktionen ersten Grades“ und die Konstruktionen des Sozialwissenschaftlers „Konstruktionen zweiten Grades“.
(12) Weber, M., Grundbegriffe, 1984, S. 19. Kritisch hierzu vgl. Schütz, A., Aufbau, 1987, S. 24-27.
(13) Esser, H., Soziologie, 1993, S. 419; Kursiv im Original; Fettdruck nicht im Original.
(14) Wiswede, G., Soziologie, 1998, S. 24.
(15) Vgl. Esser, H., Soziologie, 1993, S. 419-467, dort statt „Strukturen der Merkmalsverteilung“ „soziale Strukturen“; dort auch Erläuterungen zur Infrastruktur und Super-Struktur.
(16) Esser, H., Soziologie, 1993, S. 428, Kursiv im Original.
(17) Esser, H., Soziologie, 1993, S. 431, Kursiv im Original.
(18) Esser, H., Soziologie, 1993, S. 437.
(19) Giddens, A., Konstitution, 1988, S. 69; vgl. auch Esser, H., der die beiden ersten Strukturarten als „empirische Angelegenheiten“ (Soziologie, 1993, S. 436) bezeichnet, während die institutionelle Struktur den „nicht direkt sichtbaren … Hintergrund … abgibt.“ (ebd., S. 437).
(20) Vgl. Schimank, U., Weiterungen, 2002, S. 503. Zu weiteren Differenzierungen vgl. Kron, Th., Transintentionalität, 2002, S. 466-477.
(21) Lankenau, K./Zimmermann, G. E., Methoden, 2000, S. 216. Um ein Vorgehen als „Methode“ zu bezeichnen, sind Vergleiche erforderlich, durch die das geforderte Vorgehen (systematisch, geregelt, planvoll) mit dem tatsächlichen Vorgehen verglichen wird.
(22) Esser, H. Soziologie, 1993, S. 8.
(23) Ich verzichte auf die Darstellung Essers Modell der soziologischen Erklärung. Erstens, da ich Lindenbergs und Wipplers Modell für auf weniger Zeilen darstellbar halte, zweitens schreibt Esser selbst, sein „Modell folgt in seiner Grundstruktur einigen früheren Vorschlägen. insbesondere Siegwart Lindenberg und Reinhard Wippler“ (Esser, H. Soziologie, 1993, S. 98, Fußnote 3. Zeichensetzung wie im Original)
(24) Lindenberg, S./Wippler, R., Theorienvergleich, 1978, S. 225.
(25) Lindenberg, S./Wippler, R., Theorienvergleich, 1978, S. 222.
(26) Esser, H., Anstöße, 2004, S. 21. Essers Aussage gilt auch für Naturgesetze, denn auch diese gelten nur unter bestimmten Bedingungen. Vgl. zur Gültigkeit von Naturgesetzen: Poser, H., Wissenschaftstheorie, S. 65.
(27) Lindenberg, S./Wippler, R., Theorienvergleich, 1978, S. 223. Vgl. das Beispiel im vorangegangenen Teilkapitel.
(28) In einem komplexeren Fall enthielte das Explanans z. B. Implikationsaussagen; vgl. Lindenberg, S./ Wippler, R., Theorienvergleich, 1978, S. 224.
(29) Bei einer partiellen Definition wird das zu Definierende nur unter Bedingungen definiert; vgl. Essler, W. K., Definition, 1970, S. 124-137. Beispiel: Eine partielle Definition des Begriffs „wasserlöslich“ lautet: „Wenn etwas in Wasser gegeben wird und wenn es sich dann auflöst, nennen wir es wasserlöslich.“ (Poser, H., Wissenschaftstheorie, 2001, 95-96).
(30) Lindenberg, S./Wippler, R., Theorienvergleich, 1978, S. 223.
(31) Lindenberg, S./Wippler, R., Theorienvergleich, 1978, S. 225.