3.0 Subjekt

DoUTC324UTC11bUTCThu, 20 Nov 2008 16:09:18 +0000 20, 2008

Im folgenden Kapitel wird untersucht, über welche Fähigkeiten ein Subjekt verfügen muss, um Vergleiche durchführen zu können.

Zunächst muss jedoch geklärt werden, was

Auf die Frage, was ein Subjekt sei, kann man drei Antworten geben:[1]

1. Ein Subjekt ist etwas Leibliches und Seelisches. Ein Vergleich ist dualistischen Positionen zufolge eine Tätigkeit der Seele und des Leibs.[2]

2. Ein Subjekt ist etwas Leibliches. Ein Vergleich ist dem Materialismus zufolge eine Tätigkeit des Leibes, ohne den Leib ist ein Vergleich nicht möglich.[3]

3. Ein Subjekt ist etwas Seelisches. Ein Vergleich ist dem Idealismus zufolge eine Tätigkeit des Bewusstseins, ohne Bewusstsein ist ein Vergleich nicht möglich.[4]

Für und gegen jede Position wurden im Laufe der Geschichte viele gute Argumente aufgeführt, auf deren Diskussion hier verzichtet wird. Die Entscheidung für eine der drei Positionen erfolgt lediglich aufgrund formaler Kriterien: Wegen des begrenzten Umfangs dieser Darstellung erfolgt eine Beschränkung auf eine der beiden monistischen Positionen: den Idealismus. Im Folgenden wird also der Schwerpunkt auf die Untersuchung des Bewusstseins gesetzt.


Ein Vergleich erfordert, dass ein Subjekt, wenigstens zwei Objekte, wenigstens eine Gleichheits- oder Ungleichheitsrelation und wenigstens eine Hinsicht gegeben sind. Da eine Festlegung auf die idealistische Position erfolgte, wird davon ausgegangen, dass die Vergleichskomponenten Objekt, Relation und Hinsicht nur durch Bewusstseinsvermögen des Subjektes gegeben sind. Man kann jeder Vergleichskomponente ein Bewusstseinsvermögen zuordnen, durch das diese Komponente gegeben ist:

1. Durch ein Bewusstseinsvermögen müssen Vergleichsobjekte als bewusstseinsinterne Objekte gegeben sein. Das „Bewußtwerden eines außenweltlich oder innenweltlich Wirklich-Gegenständlichen durch die äußeren Sinne oder durch den „inneren Sinn““[5] ist eine Wahrnehmung. Das Vermögen, Wahrnehmungen zu haben, ist das Wahrnehmungsvermögen des Bewusstseins.

2. Durch ein Bewusstseinsvermögen muss die Gleichheit oder Ungleichheit der Objekte erkannt werden. Unter Erkenntnis versteht Kant „ein Ganzes verglichener und verknüpfter Vorstellungen“[6]. Das Vermögen zu einer solchen Handlung ist das Synthesevermögen des Bewusstseins.

3. Durch ein Bewusstseinsvermögen muss die Bewusstseinskapazität auf die Bewusstseinsinhalte verteilt werden. Einigen Bewusstseinsinhalten wird mehr, anderen weniger Bewusstseinskapazität zuteil. Dieses Vermögen ist das Aufmerksamkeitsvermögen des Bewusstseins.[7]

Wissenschaftliche Vergleiche unterscheiden sich von nicht-wissenschaftlichen Vergleichen u. a. darin, dass – durch die sozialen und nicht-sozialen Bedingungen – die drei Bewusstseinsvermögen wenigstens in dem Maße ausgeprägt sein müssen, dass die Anforderungen an wissenschaftliche Aussagen erfüllt werden können.

Im Folgenden werden diese drei Bewusstseinsvermögen und die wissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Anforderungen an die Bewusstseinsvermögen detaillierter erläutert.[8]

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[1] Vgl. Gloy, K., Bewußtseinstheorien, 1998, S. 62- 76.

[2] Vgl. Fechner, G. T., Psychophysik, 1889, S. 1-20 vertritt Parallelismus: Psyche und Körper wirken nicht aufeinander ein. Becher, E., Seele, 1911, vertritt Wechselwirkungstheorie: Psyche und Körper wirken aufeinander ein. Dualistische Positionen gehen – im Unterschied zu monistischen Positionen – von der Existenz von Psyche und Körper aus.

[3] Vertreter des (erkenntnistheoretischen) Materialismus sind u. a. Demokrit, sowie in der Neuzeit Diderot, Feuerbach, La Mettrie. Vgl. auch Lange, F. A., Geschichte des Materialismus, 1974.

[4] Vertreter des Idealismus sind u. a. Platon, Berkeley, Kant und Hegel. Vgl. auch Willmann, O., Geschichte des Idealismus, Bd. I, 1973; Bd. II, 1975; Bd. III, 1979.

[5] Schischkoff, G., Wahrnehmung, 1991, S. 766-767.

[6] Kant, I., Kritik, 1998, S. 207 (A97).

[7] Vgl. Neumann, O., Aufmerksamkeit, 1996, S. 596-620; 623.

[8] Die sequentielle Erläuterung der Vermögen bedeutet nicht, dass die drei Vermögen nacheinander und in der Reihenfolge, in der sie erläutert werden, am Vergleich beteiligt sind. Eine solche sequentielle Tätigkeit hätte Ungereimtheiten zur Folge, die später erläutert werden (vgl. Kapitel 5). Vielmehr handelt es sich um drei Aspekte einer Tätigkeit.