7.0 Einleitung
DoUTC324UTC11bUTCThu, 20 Nov 2008 14:51:45 +0000 20, 2008
Man kann Vergleiche vergleichen, um Gleichheit und Ungleichheit der Vergleiche zu erkennen.
Gleichheit der Vergleiche besteht in Hinsicht auf die Eigenschaften, die in der Definition genannt wurden: Es muss sich bei allen Vergleichen um eine geistige Tätigkeit eines Subjektes handeln, das mindestens zwei Objekte in einer Hinsicht als gleich oder ungleich erkennt. In den vier vorangegangenen Kapiteln habe ich diese Eigenschaften erläutert. In diesem Kapitel werde ich erläutern, in welchen Hinsichten Ungleichheit erkannt wird.
Eine Klassifikation setzt voraus, dass Ungleichheit in wenigstens einer Hinsicht erkannt wird.(1) Ungleichheit der Vergleiche kann man in folgenden Hinsichten erkennen:
1. Subjekt. Vergleiche können sich unterscheiden in der Anzahl der einen Vergleich durchführenden Subjekte und in den Ausprägungen der Bedingungen, die durch das Subjekt gegeben sind.
2. Objekt. Vergleiche können sich unterscheiden in der Anzahl und Art der Vergleichselemente.
3. Relation: Vergleiche können sich unterscheiden in der Anzahl der Relationen und in der Art der Relation (Gleichheit – Ungleichheit; simultan – sequentiell).
4. Hinsicht: Vergleiche können sich unterscheiden in der Bewusstseinskapazität, die allen Vergleichselementen des Vergleich zuteil wird; in der Bewusstseinskapazität, die pro Vergleichselement zur Verfügung steht; in der Anzahl der Aufmerksamkeitsklassen; sowie im Umfang der Klassen und in der Aufteilung des Gesamtumfangs auf die Umfänge der einzelnen Klassen.
Von den möglichen Hinsichten sind folgende verzichtbar:
1. Bereits in der Einleitung wurde darauf hingewiesen, dass sich die Darstellung auf Vergleiche beschränkt, die durch ein Subjekt durchgeführt werden.
2. Die Einteilung nach den Bedingungen, die durch das Subjekt gegeben sein müssen, ist verzichtbar, denn wenn sich Vergleiche im Bedingten unterscheiden, z. B. in der Anzahl der Vergleichselemente, deren Art etc., dann müssen sie sich auch in den Bedingungen unterscheiden. Eine Klassifizierung des Bedingten reicht aus.
3. Die Einteilung nach der Anzahl der Relationen ist verzichtbar, da davon ausgegangen wird, dass die Anzahl der Vergleichselemente und die Anzahl der Relationen in einem festen Verhältnis stehen: Die Anzahl der Relationen ist: n/2 x (n-1); n ist die Anzahl der Vergleichselemente. Ist die Anzahl der Vergleichselemente bekannt, so kann daraus die Anzahl der Relationen erschlossen werden.
4. Die Einteilung nach der Gesamtbewusstseinskapazität, die allen Vergleichselementen des Vergleichs zuteil wird, ist verzichtbar, denn wenn die Anzahl der Vergleichselemente (n) und die Bewusstseinskapazität pro Vergleichselement (K/n) bekannt ist, dann kann man die Bewusstseinskapazität, die allen Vergleichselementen des Vergleich zuteil wird, erschließen: K = K/n x n.
5. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass in der Regel drei Aufmerksamkeitsklassen gegeben sind; nämlich Hinsicht, Zentrum, Peripherie.
6. Die Einteilung nach dem Umfang der Aufmerksamkeitsklassen und nach der Aufteilung des Gesamtumfangs auf die Umfänge der einzelnen Klassen ist verzichtbar, da der Umfang der Klassen bei allen Vergleichen weitgehend der gleiche ist: der Umfang der Hinsicht ist am geringsten, der der Peripherie ist am größten. Daraus ergibt sich, dass auch die Aufteilung weitgehend die gleiche ist.
Übrig bleiben vier Klassifikationen: Anzahl und Art der Vergleichselemente, Art der Relation und Bewusstseinskapazität pro Vergleichselement. Diese vier werden nun vorgestellt:
(1) Vgl. Boudon, R./Bourricaud, F., Typologien, in: dies., Stichworte, 1992, S. 600.